Ein Hauswertgutachten oder Immobiliengutachten ist ein Dokument, das den genauen Wert einer Immobilie ermittelt. Im Norden Deutschlands, insbesondere in Schleswig-Holstein, wo die Immobilienmärkte dynamisch sind und von spezifischen regionalen Faktoren beeinflusst werden, ist ein solches Gutachten unerlässlich. Es dient als Grundlage für Kaufentscheidungen, bei Erbschafts- oder Scheidungsfällen und zur Vorlage bei Banken.
Der Norden Deutschlands, insbesondere die Küstenregionen und die großen Städte in Schleswig-Holstein wie Kiel, Lübeck und Flensburg, weist spezifische Merkmale auf, die den Immobilienwert beeinflussen:
Nähe zur Küste: Immobilien in Küstennähe haben oft einen höheren Wert. Ein Gutachter berücksichtigt Faktoren wie Meerblick, Strandnähe und das Risiko von Hochwasser.
Regionale Märkte: Es gibt große Preisunterschiede zwischen den ländlichen Gebieten und den Metropolregionen. Ein lokaler Gutachter kennt die spezifischen Preisentwicklungen und die Nachfragesituation in seiner Region.
Tourismus: In touristischen Hotspots wie auf Sylt, Fehmarn oder an der Schlei sind die Immobilienpreise stark durch die Nachfrage nach Ferienhäusern und -wohnungen geprägt. Ein Gutachter kann diese Faktoren einschätzen.
Bodenbeschaffenheit: Die Bodenbeschaffenheit und geologische Besonderheiten (wie etwa Marschland oder sandige Böden) können Einfluss auf die Baukosten und damit auf den Wert haben.
Je nach Zweck und Detailgrad gibt es verschiedene Arten von Gutachten. In Schleswig-Holstein sind besonders die folgenden relevant:
Verkehrswertgutachten (§ 194 BauGB): Dies ist die umfangreichste und rechtlich bindendste Form. Es wird oft bei Gerichtsverfahren, Erbschaften oder bei der Festlegung des Nachlasswertes verwendet. Es ermittelt den Verkehrswert (Marktwert) der Immobilie.
Kurzgutachten: Ein vereinfachtes Gutachten, das auf einer Besichtigung und der Analyse weniger Unterlagen basiert. Es dient oft als erste Einschätzung für private Verkaufs- oder Kaufabsichten.
Wertermittlung nach dem Sach-, Ertrags- und Vergleichswertverfahren: Die drei am häufigsten angewandten Verfahren zur Wertermittlung.
Vergleichswertverfahren: Hierbei wird der Wert einer Immobilie durch den Vergleich mit ähnlichen, kürzlich verkauften Objekten ermittelt. Im Norden Deutschlands mit seinen oft homogeneren Siedlungen in ländlichen Gebieten ist dies häufig anwendbar.
Ertragswertverfahren: Dieses Verfahren wird hauptsächlich bei vermieteten Immobilien angewendet und leitet den Wert aus den zu erwartenden Mieteinnahmen ab.
Sachwertverfahren: Hierbei werden der Wert des Bodens und der Wert der baulichen Anlagen getrennt ermittelt und zusammengefasst. Es wird oft bei eigengenutzten Immobilien verwendet.
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